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BVerwG, 10.01.1997 - 7 B 389.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit der grundsätzlichen Bedeutung der Sache - Verletzung von Vorschriften über das Enteignungsverfahren als unlautere Machenschaft
Verfahrensgang
- VG Dessau, 19.09.1996 - 1 A 8/95
- BVerwG, 10.01.1997 - 7 B 389.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.11.1996 - 7 B 274.96
Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften bei verfahrensfehlerhafter …
Auszug aus BVerwG, 10.01.1997 - 7 B 389.96
Der beschließende Senat hat bereits entschieden, daß die Verletzung von Vorschriften über das Enteignungsverfahren als unlautere Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG nur dann in Betracht kommt, wenn die Enteignungsbehörde damit die Absicht verfolgte, die vorgenommene Enteignung überhaupt erst zu ermöglichen; dabei kann die Nichtbeteiligung von Grundstückseigentümern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland am Enteignungsverfahren in der Regel nicht als Ausdruck einer solchen Absicht bewertet werden (vgl. Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 -).